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   BSG, 02.02.1993 - 11 BAr 109/92   

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https://dejure.org/1993,13046
BSG, 02.02.1993 - 11 BAr 109/92 (https://dejure.org/1993,13046)
BSG, Entscheidung vom 02.02.1993 - 11 BAr 109/92 (https://dejure.org/1993,13046)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 11 BAr 109/92 (https://dejure.org/1993,13046)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Vielmehr ist PKH nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt; denn PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl Senat, Beschluss vom 20. Juli 2005, - B 1 KR 2/05 BH - Senat, Beschluss vom 21. September 2004, - B 1 KR 6/04 BH - Senat, Beschluss vom 19. Juli 2004, - B 1 KR 2/04 BH - BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2001, - B 7 AL 218/01 B - und hierzu BVerfG, Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung vom 4. April 2002, - 1 BvR 236/02 - BSG, Beschluss vom 27. Juni 2001, - B 11 AL 249/00 B - BSG, Beschluss vom 21. Oktober 1998, - B 9 V 92/98 B - BSG, Beschluss vom 23. Januar 1998, - B 13 RJ 261/97 B - BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1 S 2 mwN; BSG, Beschluss vom 2. Februar 1993, - 11 BAr 109/92 - und hierzu Nichtannahmeentscheidung BVerfG vom 5. Mai 1993, - 1 BvR 654/93 - BSG, Beschluss vom 5. Mai 1986, - 4a BJ 33/86 - und hierzu Nichtannahmeentscheidung des BVerfG vom 12. Juni 1986, - 1 BvR 566/86 - BSG SozR 1750 § 114 Nr. 4 und BSG SozR 1750 § 114 Nr. 1).
  • BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94

    Marokkaner - Rentenversicherungsbeitrag - Erstattung - Rentenanspruch -

    Die Prozeßkostenhilfe hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können, die also ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auch auf eigene Kosten führen würde (vgl. BSG vom 2. Februar 1993 - 11 BAr 109/92 ; ebenso BSG vom 8. August 1994 - 9 BV 93/94).
  • BSG, 02.02.2006 - B 9a V 46/05 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren

    In einem solchen Fall ist Prozesskostenhilfe von vorn herein zu versagen, ohne das Vorliegen von Zulassungsgründen weiter zu prüfen (vgl BSG Beschlüsse vom 2. Februar 1993 - 11 BAr 109/92; vom 8. August 1994 - 9 BV 93/94).
  • BSG, 25.09.2018 - B 13 R 173/18 B

    Hinterbliebenenrente aus den Rentenanwartschaften eines Vaters

    Die PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl BSG vom 20.12.2016 - B 5 R 218/16 B - juris RdNr 4; BSG vom 5.9.2005 - B 1 KR 9/05 BH - SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 - juris RdNr 4 unter Hinweis auf BSG vom 20.7.2005 - B 1 KR 2/05 BH; BSG vom 21.9.2004 - B 1 KR 6/04 BH; BSG vom 17.12.2001 - B 7 AL 218/01 B; hierzu BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 4.4.2002 - 1 BvR 236/02; BSG vom 2.2.1993 - 11 BAr 109/92).
  • BSG, 08.08.1994 - 9 BV 93/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

    Ob hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht, ist bei der Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde aber nicht allein danach zu beurteilen, ob die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat (Bundessozialgericht , Beschluß vom 2. Februar 1993 - 11 BAr 109/92 - vgl zum Armenrecht: BSG SozR 1750 § 114 Nrn 1 und 5).
  • BSG, 08.03.2013 - B 8 SO 3/13 BH
    Eine nur auf die Erfolgsaussicht der Beschwerde abstellende Betrachtung stünde mit dem Zweck der PKH, den finanziell schlechter Gestellten in die Lage zu versetzen, seine materiellen Ansprüche durchzusetzen, dann nicht in Einklang, wenn absehbar ist, dass der Kläger letztlich nicht erreichen kann, was er mit dem Prozess erreichen will (ständige Rechtsprechung; vgl: BSG, Beschlüsse vom 2.2.1993 - 11 BAr 109/92 -, vom 8.8.1994 - 9 BV 93/94 -, vom 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94 - und vom 8.9.1997 - 9 BV 104/97).
  • BSG, 08.09.1997 - 9 BV 104/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des

    Ob hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht, ist bei der Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde aber nicht allein danach zu beurteilen, ob die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat (Bundessozialgericht , Beschlüsse vom 2. Februar 1993 - 11 BAr 109/92 - und vom 8. Juni 1993 - 9 BV 58/93 - vgl zum Armenrecht: BSG SozR 1750 § 114 Nrn 1 und 5).
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